Rechtsprechung
BGH, 05.06.1952 - 4 StR 1040/51 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,3275) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 25.02.1943 - 2 D 15/43
Zur Frage der Bewertung von Kinderaussagen.
Auszug aus BGH, 05.06.1952 - 4 StR 1040/51
Ob der Tatrichter für die Wertung der Kinderaussagen der Hilfe eines Sachverständigen bedarf oder sich allein genügende Sachkunde zutrauen kann, muss er nach pflichtgemässem Ermessen entscheiden (RGSt 76, 349); es ist keineswegs so, dass bei jeder Kinderaussage ein Fachpsychologe zugezogen werden müsste.
- BGH, 28.01.1954 - 4 StR 729/53
Rechtsmittel
Auch auf die Zuziehung eines psychologischen Sachverständigen durfte es angesichts der gegen die Glaubwürdigkeit des jugendlichen Zeugen sprechenden Umstände nicht verzichten (BGHSt 2, 163; 3, 27; BGH 4 StR 1040/51 vom 15. Juni 1952; 4 StR 603/52 vom 21. Mai 1953). - BGH, 18.06.1953 - 4 StR 164/53
Rechtsmittel
Ob der Tatrichter beim Vorwurf eines Sittlichkeitsverbrechens für die Wertung der Kinderaussage der Hilfe eines Sachverständigen bedarf oder sich allein genügende Sachkunde zutrauen kann, muss er nach pflichtgemässem Ermessen entscheiden (BGH v. 5. Juni 1952 - 4 StR 1040/51; RGSt 76, 349) Es ist keineswegs so, dass bei jeder Kinderaussage ein Fachpsychologe hinzugezogen werden müsste (BGHSt 3, 52); denn die zeitweise völlig ablehnende Einstellung einiger Schriftsteller gegenüber dem Beweiswert der Kinderaussage über geschlechtliche Vorgänge hält den Erfahrungen der Aussageerforschung nicht mehr stand (…vgl. Hellwig, Psychologie, 4. Aufl S. 183 ff). - BGH, 21.05.1953 - 4 StR 603/52
Rechtsmittel
Jedoch muss er, wenn er der Hilfe eines Fachpsychologen entraten zu können glaubt, die dafür massgeblichen Gründe unter Berücksichtigung des Persönlichkeitsbildes der als Zeugen vernommenen Kinder und aller sonstigen für den Wert ihrer Bekundungen beachtlichen Umstände im Urteil tatsächlich und rechtlich irrtumsfrei darlegen (BGHSt 2, 163; 3, 27; 4 StR 1040/51 vom 15. Juni 1952). - BGH, 25.09.1952 - 4 StR 69/52
Rechtsmittel
Ob der Tatrichter darüber hinaus für die Wertung der Kinderaussagen der Hilfe eines Sachverständigen bedurfte, hatte er nach pflichtgemässem Ermessen zu entscheiden (BGH vom 5. Juni 1952 - 4 StR 1040/51).